Sonntag, 10. März 2019

Warum Feinreinigung und Sanierungskontrolle?


Bei der Beseitigung von Schimmelpilzen kommt es, besonders bei staubigen Arbeiten, häufig zu hohen Schimmelpilz -Konzentrationen, zunächst in der Raumluft und im Folgenden auch in den Setzstäuben.

Die Schimmelpilz -Sporen, auch abgetötete Schimmelsporen, beinhalten Toxine und Allergene, welche krankmachen können. Hinsichtlich dieser Tatsache ist eine einfache Schimmelpilzentfernung ohne Reinigung, nur ein Teil einer ordnungsgemäßen Schimmelpilzentfernung.
Im Anschluss, nach dem Ausbau der Schimmelpilze muss eine Feinreinigung erfolgen, die von einem unabhängigen Sachverständigen u. a. mittels Raumluftmessung gemäß dem technischen Merkblatt WTA 4-12:2016 (Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen) zu überprüfen ist, um den Sanierungserfolg sicherzustellen.
Die Feinreinigung hat zum Ziel, die Staub- bzw. Aerosolbelastung und damit die im Staub bzw. in den Aerosolen enthaltenen Sporen zu reduzieren.

Wie muss eine Feinreinigung durchgeführt werden?

Bei größeren Sanierungen ist während der Feinreinigung auf besonders hohe Luftwechselraten mittels Luftaustauschgeräten (LAG) zu achten. Hilfreich ist der zusätzliche Betrieb von HEPA-Raumluftfiltern in den Arbeitsbereichen. 
Nach der bautechnischen Instandsetzung und gegebenenfalls der Beseitigung von kleineren Abschottungen und Abdeckungen erfolgt die Feinreinigung aller Oberflächen in den betroffenen Räumen. Die Feinreinigung ist unter möglichst geringer Staub- bzw. Aerosolverwirbelung und hoher Effektivität bezüglich der Staub- bzw. Aerosolreduzierung durchzuführen. Glatte, feuchtigkeitsunempfindliche Materialien sind feucht abzuwischen danach für rasche Austrocknung sorgen. Raue Oberflächen sind unter Verwendung von H- bzw. HEPA-Filtern ab zu saugen. Es sind jeweils die oben genannten Empfehlungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Es erfolgt die Abnahme des Bauwerks, dies sollte durch einen externen unabhängigen Sachverständigen und nicht dem Sanierer, erfolgen:

Kontrolle, ob der Schimmelpilzbefall vollständig entfernt worden ist – Schadenskontrolle, ggf. durch Kontaktproben zu prüfen.
  1. Es folgt die Sichtkontrolle auf Reinheit und Staubablagerungen
  2. Sollte die Sichtkontrolle ein zufriedenstellendes sauberes Ergebnis zeigen wird im nächsten Schritt die erste Raumluft-Probenahme (Ruhezustand) in der Sanierungskontrolle  auf Gesamtsporen (Auszählung von aktiven und inaktiven Schimmelpilz -Bestandteilen) durchgeführt.
  3. Im Anschluss werden die Setzstäube mobilisiert. Hierzu werden ca. 50% der Bauteilflächen in der Räumlichkeit mit einer Luftgeschwindigkeit von 1 - 4 m/Sec. angeblasen. 
  4. Nach der Mobilisierung wird ca. 10 Minuten später mit einer weiteren 2. Raumluftmessung begonnen. 
  5. Es folgt eine Bewertung gemäß der Bewertungskriterien nach WTA 4-12:2016

Aus Kostengründen kann auf die Auswertung der Ergebnisse im Ruhezustand verzichtet werden, wenn die Werte aus der Messung nach der Mobilisierung das Sanierungsziel erreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss auch die erste Messung aus dem Ruhezustand ausgewertet werden, um zu überprüfen ob nur die Feinreinigung nicht ausreichend durchgeführt wurde oder es noch weitere Schimmelige Quellen vorherrschen. 

Erst nach der erfolgreichen Abnahme der Feinreinigung werden Abschottungen der Sanierungs-bereiche gegen unbelastete Räume abgebaut.   

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

BBuU.de

Blöbaum-Baubiologie und Umweltanalytik