Dienstag, 7. Januar 2014

Schimmel in der Wohnung?

Hier finden Sie Informationen und Praxis-Beispiele aus einem Sachverständigenbüro über Schimmel / Schimmelpilze.

 

Sinnvolle Vorgehensweise beim Schimmelpilz

in der vermieteten- und eigengenutzten-Wohnung (Auszug aus Pressemeldung im Haus und Grund)
Gibt es Schimmel in einer Mietwohnung, kommt es automatisch zur Schuldfrage. Meistens wird dem Mieter vorgeworfen, dass er nicht richtig lüftet. Der Mieter wiederum erklärt, „dass das Wohnverhalten korrekt sei, es handele sich um einen Baumangel“. Aus wirtschaftlicher Sicht sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Ursachenanalyse durchgeführt werden, so Blöbaum. Der Sachverständige für Schimmelpilze in Innenräume, ist der Meinung, dass das Wort eines unabhängigen Sachverständigen vor Ort Wunder bewirken kann. Es können häufig falsche Denkweisen richtig gestellt werden und ein falsches Wohnverhalten mittels Datenlogger, korrigiert werden. Sollte es sich nicht um ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten handeln, so kann der Sachverständige Lösungen ermitteln um eine Schimmel freie Wohnung zu bekommen und dauerhaft Ruhe einkehren zu lassen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es besser, wenn nicht erst der Richter entscheiden muss wer die Kosten trägt.

Kontakt zum Sachverständigenbüro

Mehr Informationen!
  • Wir kümmern uns...
  • Ursachenanalytik
  • Ursachenvermeidung
  • Schimmelpilz-Raumluftmessung
  • Schimmelpilz-Bewertung
  • Abschätzung von möglichen gesundheitlichen Risiken
  • Schimmelpilzentfernung
  • Sanierungskontrolle von Schimmelpilzsanierungen
  • etc.